Sie wollen uns helfen? Mit Geld?

Darüber freuen wir uns. Hier steht, wie es geht:

 

Spenden an politische Parteien unterliegen hohen gesetzlichen Auflagen. Auch Spenden an das Netzwerk Reformlinke gelten als Parteispenden – und zwar an die PDS. Damit Ihre Spende uns auch wirklich bei unserer Arbeit helfen kann und weder Sie noch wir bei der Entgegennahme einen Fehler machen, beachten Sie bitte folgende Regeln:

Spenden per Banküberweisung

Bitte spenden Sie in jedem Fall im Wege der unbaren Überweisung von einem Konto, dessen Inhaber Sie sind. Sofern Sie eine Bareinzahlung vornehmen, wird diese wie eine Barspende behandelt, für die nach der letzten Gesetzesänderung besonders restriktive Vorschriften gelten. Damit Ihre Spende von uns entgegengenommen werden und korrekt verbucht werden kann, machen Sie bitte auf einem normalen Überweisungsformular folgende Angaben:

Name des Auftraggebers: Name, Vorname möglichst vollständig wie im Personalausweis oder Reisepass!

Kontonummer des Auftraggebers, BLZ: Benutzen Sie nach Möglichkeit Ihr persönliches Konto.

Empfänger: PDS-Parteivorstand

Kontonummer des Empfängers: 4384840000

BLZ: 100 200 00 bei: Berliner Bank AG

BESONDERS WICHTIG:

Verwendungszweck: „Spende Reformlinke“ + vollständige Postanschrift des Auftraggebers!

Und natürlich Datum und Unterschrift.

 

Dieses Verfahren hat folgenden Sinn: Wir müssen die Identität jeder Spenderin und jedes Spenders zweifelsfrei feststellen können. Ist uns dies nicht möglich, müssen wir die Überweisung zurücksenden und das Geld geht verloren. Da bei normalen Bankauszügen nur der Verwendungszweck vollständig übermittelt wird, ist „Reformlinke“ nicht unter „Empfänger“, sondern unter „Verwendungszweck“ einzutragen. Ebenso wichtig ist die vollständige Postanschrift, die unbedingt mit der ämterbekannten Meldeadresse übereinstimmen muss.

Der Jahresabschluss der PDS wird vom Präsidialamt des Deutschen Bundestages genauestens überprüft. Wird dabei eine falsche Angabe über die Identität einer/s Spenders/in festgestellt, werden entsprechende Strafgelder fällig (Die Spende selbst sowie ihr dreifacher Betrag sind dann an das Bundestagspräsidium zu zahlen). Deshalb beachten Sie bitte: Fehlt auch nur eine Angabe oder ist fehlerhaft oder unvollständig, wird die Spende zurückgewiesen!

Außerdem möchten wir Sie bitten, uns bei jeder erfolgten Überweisung zur Kontrolle unserer tatsächlichen Spendeneingänge eine kurze Mitteilung zu machen über Datum und Höhe Ihrer Spende. Am zweckmäßigsten erfolgen die Mitteilungen über e-mail an:

o-m.ostertag@reformlinke.net

oder über Ihnen bekannte Adressen der Mitglieder des Netzwerks Reformlinke.

 

Barspenden

müssen wir leider im Regelfall zurückweisen. Falls Sie sich einmal dennoch gezwungen sehen, uns Ihre Spende bar zu überreichen, dann beachten Sie bitte:

  • 1. Wir müssen Ihren vollständigen Namen, Vornamen und Postanschrift notieren.
  • 2. Sie dürfen uns im gesamten Kalenderjahr insgesamt maximal 1000,- EURO bar spenden.
  • 3. Die Annahme von Barspenden über 1000,- EURO müssen wir UNTER ALLEN UMSTÄNDEN verweigern!
  • Wenn Sie diese Regeln beachten, steht Ihrer Spende nichts mehr im Wege. Wir freuen uns sehr über Ihre Unterstützung und möchten uns schon jetzt sehr herzlich dafür bedanken.